Wirtschaftlichkeit

Mit der Erfüllung des spezifischen Leistungsauftrags korrespondiert insbesondere der wirtschaftliche Einsatz der Ressourcen.

Wie bei den anderen Zieldimensionen hat auch die Erfassung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns eine möglichst ergebnisorientierte (Selbst-)Steuerung der Finanzämter zum Ziel.

Im Rahmen des Leistungsvergleichs wird die Wirtschaftlichkeit im Wesentlichen mit Hilfe der Kennzahlen "Kosten pro Produkt" (z. B. Steuerbescheid) und "Zeitaufwand pro Produkt" abgebildet.

Zur Ermittlung der Kennzahlenwerte wurde eine auf die Besonderheiten der Finanzämter ausgerichtete, vereinfachte Kosten- und Leistungsrechnung entwickelt. Zum Zwecke des internen Vergleichs werden die Arbeitseinheiten als Unterkostenstellen ausgewiesen.

Als Grundlage für die Verteilung der Personalkosten, welche im Finanzamt zwischen 80 und 90 % der Gesamtkosten ausmachen, dient der Zeitaufwand pro Produkt.