Kunden der Finanzämter sind zum
einen die Steuerpflichtigen, zum anderen Personen oder Organisationen,
die sich berufsmäßig mit der Beratung von Steuerpflichtigen
beschäftigen (Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht,
Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine). Beide
Zielgruppen werden in bestimmten Abständen zu ihrer Zufriedenheit
mit dem Finanzamt befragt.
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