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| Auftragserfüllung |
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Aus Sicht des Gesetzgebers bedeutet Auftragserfüllung
die vollständige, richtige und zeitnahe Festsetzung und Erhebung
von Steuern.
- Das Teilziel "Vollständigkeit" bezieht sich
auf die Erfassung aller steuerpflichtigen Personen sowie aller
steuerlich relevanten Sachverhalte.
- Das Teilziel "Richtigkeit" ist grundsätzlich
auf die korrekte Anwendung des formellen und materiellen Steuerrechts
in jedem Einzelfall bezogen.
Vor dem Hintergrund begrenzter Personalressourcen muss im steuerlichen
Massenverfahren jedoch ein gangbarer Mittelweg gefunden werden,
den Gesamtvollzug der Steuergesetze in ökonomischer Weise
sicherzustellen und hierbei eine höchstmögliche Einzelfallgerechtigkeit
anzustreben.
Das Teilziel "Richtigkeit" bezieht dementsprechend
neben der quantitativen Erledigung - summarisch - auch qualitative
Aspekte mit ein. Im Bereich der Veranlagung werden z.B. die
Abweichungsquoten (bezogen auf die Angaben in den Steuererklärungen)
und die dabei - insgesamt - erzielten steuerlichen Mehr- oder
Minderergebnisse erfasst.
- Das Teilziel "Zeitnähe" bezieht sich auf die
Durchlaufzeit, den Fortgang und den Bestand von Steuerfällen.
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