Entsprechend der ganzheitlichen Betrachtungsweise
sieht der Leistungsvergleich auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter
als Qualitätsmerkmal an. Einbezogen werden hierbei alle Beschäftigten
der Finanzämter.
Die Erfassung der Mitarbeiterzufriedenheit kann über objektive
und subjektive Kriterien erfolgen.
Als objektives Kriterium der Mitarbeiterzufriedenheit ist die Quote
der Kurzerkrankungen (bis zu drei Tagen) definiert worden.
Die subjektiven Kriterien werden über einen Fragebogen ermittelt,
welcher das gesamte berufliche Spektrum mit den Schwerpunkten "Allgemeine
Arbeitsbedingungen" und "Persönliche Situation am
Arbeitsplatz" abdeckt.
Einbezogen sind auch Fragen zum Vorgesetztenverhalten. |