Mit der Erfüllung des spezifischen
Leistungsauftrags korrespondiert insbesondere der wirtschaftliche
Einsatz der Ressourcen. Wie bei den anderen Zieldimensionen hat
auch die Erfassung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns
eine möglichst ergebnisorientierte (Selbst-)Steuerung der
Finanzämter zum Ziel.
Im Rahmen des Leistungsvergleichs wird die Wirtschaftlichkeit
im Wesentlichen mit Hilfe der Kennzahlen "Kosten pro Produkt"
(z.B. Steuerbescheid) und "Zeitaufwand pro Produkt"
abgebildet.
Zur Ermittlung der Kennzahlenwerte wurde eine auf die Besonderheiten
der Finanzämter ausgerichtete, vereinfachte Kosten- und Leistungsrechnung
entwickelt. Zum Zwecke des internen Vergleichs werden die Arbeitseinheiten
als Unterkostenstellen ausgewiesen.
Als Grundlage für die Verteilung der Personalkosten, welche
im Finanzamt zwischen 80 und 90 % der Gesamtkosten ausmachen,
dient der Zeitaufwand pro Produkt.
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