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Kontraktmanagement
 

Als weiteres Element des Leistungsvergleichs sind Zielvereinbarungen oder Kontrakte vorgesehen. Es handelt sich dabei um vertragsähnliche Verständigungen über die Ziele der Arbeit auf der Basis des Berichtswesens.

Für die Finanzämter und ihre Mitarbeiter bietet sich damit umfassender und nachhaltiger als bisher die Chance, die Erwartungen der vorgesetzten Behörden an den konkreten Arbeitsbedingungen zu messen und dabei auch eigene Zielvorstellungen, insbesondere den Aspekt der Praxistauglichkeit, in den Entscheidungsprozess einzubringen.

Bei einem dreistufigen Verwaltungsaufbau sind Kontrakte zwischen dem Ministerium und der OFD, der OFD und den Ämtern sowie innerhalb der Ämter denkbar.

Externe Kontrakte sind bisher nur zwischen der OFD und den Ämtern abgeschlossen worden, da Zielvereinbarungen zwischen der OFD und dem Ministerium erst dann sinnvoll erscheinen, wenn alle Ämter am Leistungsvergleich teilnehmen.

Innerhalb des Finanzamtes sind zumindest teilweise Zielvereinbarungen zwischen dem Vorsteher und den Sachgebietsleitern bzw. zwischen dem Sachgebietsleiter und den Arbeitsteams abgeschlossen worden.

Während das externe Kontraktmanagement i. d. R. stark formalisiert abläuft, sind interne Kontrakte in den meisten Fällen formlos – d. h., sie werden z. B. mündlich abgeschlossen oder über ein Sitzungsprotokoll festgehalten.

Die folgende Graphik enthält eine Übersicht über die möglichen Kontraktebenen:

 

 

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