Als weiteres Element des Leistungsvergleichs
sind Zielvereinbarungen oder Kontrakte vorgesehen. Es handelt
sich dabei um vertragsähnliche Verständigungen über
die Ziele der Arbeit auf der Basis des Berichtswesens.
Für die Finanzämter und ihre Mitarbeiter bietet sich
damit umfassender und nachhaltiger als bisher die Chance, die
Erwartungen der vorgesetzten Behörden an den konkreten Arbeitsbedingungen
zu messen und dabei auch eigene Zielvorstellungen, insbesondere
den Aspekt der Praxistauglichkeit, in den Entscheidungsprozess
einzubringen.
Bei einem dreistufigen Verwaltungsaufbau sind Kontrakte zwischen
dem Ministerium und der OFD, der OFD und den Ämtern sowie
innerhalb der Ämter denkbar.
Externe Kontrakte sind bisher nur zwischen der OFD und den Ämtern
abgeschlossen worden, da Zielvereinbarungen zwischen der OFD und
dem Ministerium erst dann sinnvoll erscheinen, wenn alle Ämter
am Leistungsvergleich teilnehmen.
Innerhalb des Finanzamtes sind zumindest teilweise Zielvereinbarungen
zwischen dem Vorsteher und den Sachgebietsleitern bzw. zwischen
dem Sachgebietsleiter und den Arbeitsteams abgeschlossen worden.
Während das externe Kontraktmanagement i. d. R. stark formalisiert
abläuft, sind interne Kontrakte in den meisten Fällen
formlos – d. h., sie werden z. B. mündlich abgeschlossen
oder über ein Sitzungsprotokoll festgehalten.
Die folgende Graphik enthält eine Übersicht über
die möglichen Kontraktebenen: |