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Rechenschaftslegung
 

Im Leistungsvergleich wird eine größtmögliche Transparenz angestrebt. Aus diesem Grund sieht sich die Steuerverwaltung dazu verpflichtet, regelmäßig und umfassend Rechenschaft über ihre Leistung abzulegen.

Eine Rechenschaftspflicht besteht gegenüber internen und externen Anspruchsgruppen, d.h. neben den beteiligten Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen und Ministerien auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern und - soweit möglich und zulässig - auch gegenüber der Öffentlichkeit (insbesondere bei Kundenbefragungen).

Für die externe Rechenschaftslegung ist z. B. diese Homepage eingerichtet worden. Darüber hinaus werden – anlassbezogen – Pressemitteilungen zum Leistungsvergleich herausgeben (von den Ministerien oder OFDen, aber auch direkt von den Finanzämtern).

Für die interne Rechenschaftslegung werden z. B. Informationen über den Leistungsvergleich in landesinternen Intranets vorgehalten. Darüber hinaus werden – z. B. für neu in den Leistungsvergleich hinzukommende Ämter – Informationsveranstaltungen durchgeführt. Auch in den Hauszeitschriften der OFDen wird regelmäßig über den Leistungsvergleich berichtet. Schließlich haben viele Vergleichsämter „Schwarze Bretter“ eingerichtet, auf denen Ergebnisse aus dem Leistungsvergleich ausgehängt werden.

 

 

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