Im Leistungsvergleich wird eine größtmögliche
Transparenz angestrebt. Aus diesem Grund sieht sich die Steuerverwaltung
dazu verpflichtet, regelmäßig und umfassend Rechenschaft
über ihre Leistung abzulegen.
Eine Rechenschaftspflicht besteht gegenüber internen und
externen Anspruchsgruppen, d.h. neben den beteiligten Finanzämtern,
Oberfinanzdirektionen und Ministerien auch gegenüber den
eigenen Mitarbeitern und - soweit möglich und zulässig
- auch gegenüber der Öffentlichkeit (insbesondere bei
Kundenbefragungen).
Für die externe Rechenschaftslegung ist z. B. diese Homepage
eingerichtet worden. Darüber hinaus werden – anlassbezogen
– Pressemitteilungen zum Leistungsvergleich herausgeben
(von den Ministerien oder OFDen, aber auch direkt von den Finanzämtern).
Für die interne Rechenschaftslegung werden z. B. Informationen
über den Leistungsvergleich in landesinternen Intranets vorgehalten.
Darüber hinaus werden – z. B. für neu in den Leistungsvergleich
hinzukommende Ämter – Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Auch in den Hauszeitschriften der OFDen wird regelmäßig
über den Leistungsvergleich berichtet. Schließlich
haben viele Vergleichsämter „Schwarze Bretter“
eingerichtet, auf denen Ergebnisse aus dem Leistungsvergleich
ausgehängt werden.
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