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Selbststeuerung
 

Zur Verbesserung der Kennzahlenwerte gilt im Projekt "Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern" der Grundsatz "Selbststeuerung vor Fremdsteuerung". Steuerungsaktivitäten sollen danach vorrangig von den einzelnen Arbeitsteams oder vom Finanzamt ausgehen (Selbststeuerung). Nur wenn dies nicht erfolgt bzw. nicht möglich ist, greifen die Oberfinanzdirektion oder das Finanzministerium ein (Fremdsteuerung).

Hinter dem Grundsatz "Selbststeuerung vor Fremdsteuerung" steckt die Erfahrung, dass die Finanzämter aufgrund ihrer Sachkunde und Nähe zur Aufgabenstellung häufig schneller und flexibler auf Veränderungen reagieren können als vorgesetzte Dienstbehörden.

 
 

 

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