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Zur Verbesserung der Kennzahlenwerte gilt im Projekt "Leistungsvergleich
zwischen Finanzämtern" der Grundsatz "Selbststeuerung
vor Fremdsteuerung". Steuerungsaktivitäten sollen danach
vorrangig von den einzelnen Arbeitsteams oder vom Finanzamt ausgehen
(Selbststeuerung). Nur wenn dies nicht erfolgt bzw. nicht möglich
ist, greifen die Oberfinanzdirektion oder das Finanzministerium
ein (Fremdsteuerung).
Hinter dem Grundsatz "Selbststeuerung vor Fremdsteuerung"
steckt die Erfahrung, dass die Finanzämter aufgrund ihrer
Sachkunde und Nähe zur Aufgabenstellung häufig schneller
und flexibler auf Veränderungen reagieren können als
vorgesetzte Dienstbehörden. |