Eingriffsbehörden stehen
gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Rolle und ihrem
gesetzlichen Auftrag nicht in Wettbewerb zueinander. Gleichwohl
entfaltet der Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern wettbewerbsähnliche
Wirkungen, allen voran: Transparenz und Motivation.
Die Transparenz der Leistung wird mit Hilfe des Kennzahlenvergleichs
hergestellt. Wenn nur die eigenen Kennzahlenwerte bekannt sind,
kann die zugrunde liegende Leistung nur unvollkommen beurteilt
werden. Stärken und Schwächen zeigen sich erst dann
deutlich, wenn Kennzahlenwerte aus anderen Arbeitsteams, Finanzämtern
und/oder Oberfinanzdirektionen bzw. Bundesländern vorliegen.
Von diesem offenen Vergleich geht eine starke Motivationswirkung
zur Verbesserung der eigenen Leistung aus.
Über Transparenz und Motivation hinaus schafft der Leistungsvergleich
die Basis für den Erfahrungsaustausch und damit für
das Lernen von besseren Vergleichspartnern. |